Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG).
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 190,00 Euro, bei umfangreichen Beratungen kann sich dieser Betrag erhöhen auf maximal 226,10 Euro (gem. RVG). Dies besprechen wir jedoch vorab, so dass Sie sich immer im Klaren darüber sein können, was die Beratung kostet. Diese Erstberatungsgebühr wird angerechnet, wenn uns der Auftrag erteilt wird. Wir versuchen in der Beratung mit Ihnen zusammen bereits abzuklären, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und ob eine weitere anwaltliche Tätigkeit notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht, oder wir weiter für Sie tätig werden sollen. Unsere weitere Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich ist dann der Gegenstandswert.
In Ausnahmefällen kann auch ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies geschieht allerdings schriftlich, so dass Sie jederzeit über die Vergütung informiert sind.
Der Stundensatz unserer Kanzlei beläuft sich in der Regel auf 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Dies kann bei besonders schwierigen Rechtsfragen abweichen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese für die Kosten aufkommen. Dies muss jedoch im Einzelnen mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.
Wir sprechen die Kosten offen an, da wir der Meinung sind, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, dass auch über die Kosten Klarheit herrscht.
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