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Regelungsbereiche für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung
Die gesetzlichen Regelungen im Fall der Trennung und der Scheidung sind nicht identisch. Nach der Scheidung werden strenge Maßstäbe angelegt, da prinzipiell von einer Eigenverantwortung beider Ehegatten ausgegangen wird.
Wohnungszuweisung
Wenn sich die Eheleute nicht darüber einigen können, wer in der gemeinsamen ehelichen Wohnung verbleibt, kann eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden. Dabei wird besonders das Kindeswohl berücksichtigt.
Hausratsverteilung
Hausratsgegenstände sind alle Gegenstände, die nach den ehelichen Lebensverhältnissen üblicher Weise im Haushalt verwendet werden. Diese werden prinzipiell geteilt. Können sich die Eheleute herüber nicht einigen, kann eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle.
Sorgerecht
Auch nach der Scheidung haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge.
Auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge hat der Elternteil, bei dem sich das Kind regelmäßig aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Ein Antrag auf Übertragung der Elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist nur möglich, wenn das Kindeswohl es zwingend notwendig macht.
Umgangs- oder Besuchsrecht
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Die Eltern können und sollen sich über den Umgang einigen. Im Streitfall kann eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.
Trennungsunterhalt
Hierbei handelt es sich um den Unterhalt bis zur Scheidung.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung wird die Eigenverantwortung beider Ehegatten stärker betont. Ein Unterhaltsanspruch kann bestehen:
wegen Kindesbetreuung
wegen Alter
wegen Krankheit
wegen Arbeitslosigkeit
wegen Fort- und Ausbildung
als Aufstockungsunterhalt oder
aus Billigkeitsgründen
Versorgungsausgleich
Unterschiede bei den Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, werden ausgeglichen.
Zugewinnausgleich
Ein Zugewinnausgleich wird durchgeführt, wenn kein Ehevertrag besteht. Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen für beide Ehegatten wird ermittelt und der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Besonderheiten wie Erbschaften, Schenkungen usw. sind zu berücksichtigen.
Steuern
Bis zum Ende des Jahres, in dem die Trennung erfolgt ist, können beide Ehegatten weiter zusammen veranlagt werden. Danach muss gegebenenfalls die Steuerklasse geändert werden.
Versicherungen bei Trennung und Scheidung
Hier sollten Sie sich zeitnah nach einer Trennung beraten lassen, welche Versicherungen neu abzuschließen sind bzw. welche weiterlaufen.