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von Heimburg Rechtsanwälte
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aus unseren Schwerpunktthemen. Wir geben Ihnen einen Überblick und klären Begriffe. Dies ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.
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Verkehrsrecht
Familienrecht

Erbrecht

Mietrecht

Kündigung

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.

Schönheitsreparaturen

Wie und in welchem Umfang die Schönheitsreparaturen getragen werden müssen, muss anhand des Mietvertrages jeweils überprüft werden.

Betriebs-/ Nebenkosten

Laut Gesetz muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Abrechnungszeitraum dem Mieter vorgelegt werden. Geschieht dies später, besteht kein Zahlungsanspruch des Vermieters.

Mieterhöhung

Das Mieterhöhungsverlangen richtet sich in München nach dem jeweils geltenden Mietspiegel. Bei Erhöhung darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen (Kappungsgrenze).

Mietminderung

Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnwert der Wohnung durch Mängel beeinträchtigt ist. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, in welcher Höhe welcher Mangel zu welcher  Mietminderung berechtigt. Dies muss im Einzelnen von Ihrem Anwalt geprüft werden.