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Kündigung
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Schönheitsreparaturen
Wie und in welchem Umfang die Schönheitsreparaturen getragen werden müssen, muss anhand des Mietvertrages jeweils überprüft werden.
Betriebs-/ Nebenkosten
Laut Gesetz muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Abrechnungszeitraum dem Mieter vorgelegt werden. Geschieht dies später, besteht kein Zahlungsanspruch des Vermieters.
Mieterhöhung
Das Mieterhöhungsverlangen richtet sich in München nach dem jeweils geltenden Mietspiegel. Bei Erhöhung darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen (Kappungsgrenze).
Mietminderung
Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnwert der Wohnung durch Mängel beeinträchtigt ist. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, in welcher Höhe welcher Mangel zu welcher Mietminderung berechtigt. Dies muss im Einzelnen von Ihrem Anwalt geprüft werden.